Digitale Signatur: Aber welche Art von Signatur sollten Sie verwenden?

Die Wahl des Signaturniveaus, wie es in den eIDAS definiert ist, hängt vom Einsatz und der Verwendung der zu signierenden Datei ab: Im Falle eines Rechtsstreits ist es umso zuverlässiger, je komplizierter es ist, die im Dokument enthaltenen Verpflichtungen und die Gültigkeit des signierten Akts anzufechten. Je nach Fall wird die entsprechende Sicherheitsstufe gewählt. 

Elektronische Standard-Signatur 

Die handschriftliche digitale Unterschrift wird z. B. verwendet, wenn Sie den Geheimcode einer Bankkarte eingeben, wenn Sie eine handschriftliche Unterschrift einscannen oder wenn Sie eine handschriftliche Unterschrift auf einem elektronischen Gerät leisten, die Sie auf eine Datei legen, um sie per E-Mail zu versenden. Es ist auch eine der digitalen Signaturlösungen im Internet. Der rechtliche Wert dieses Typs ist begrenzt, da er weder die Identität des Unterzeichners noch die Integrität der signierten Daten usw. garantieren kann. Er kann jedoch der Beginn einer rechtlichen Beziehung zum Unterzeichner sein. Es kann jedoch als Anfang einer schriftlichen Bestätigung verwendet werden. Sie dient der Erleichterung interner Prozesse, die Unterschriften erfordern (Bestätigungen, Genehmigungen, Verträge, Bestellungen usw.).

Die fortgeschrittene elektronische Signatur 

Dies ist die von Unternehmen am häufigsten verwendete Variante. Durch die Verwendung eines privaten Schlüssels, der nur der signierenden Person zur Verfügung steht (z. B. ihr Smartphone), dabei ist es möglich:
  • den oder die Unterzeichner zu erkennen
  • die Signatur mit ihrem Ersteller zu verknüpfen
  • die Integrität des signierten Dokuments sicherzustellen.
Genauer gesagt muss der Unterzeichner sein Identitätsdokument auf der Website des Anbieters der digitalen Signatur hochladen, der es dann verifizieren und authentifizieren kann. In der Praxis ist diese Art der Signatur die am häufigsten verwendete. Es wird zum Beispiel häufig verwendet, um einen Lebensversicherungsvertrag, einen Immobilienkaufvertrag, einen Arbeitsvertrag oder eine entmaterialisierte Rechnung zu unterschreiben. Dazu ist es jedoch erforderlich, ein Zertifikat einer digitalen Unterschrift gemäß den Anforderungen des eIDAS-Standards zu erhalten.

Die qualifizierte elektronische Signatur 

Aus rechtlicher und technischer Sicht ist dies die zuverlässigste Signatur. Es erfordert:
  • Die Identität des Unterzeichners wird vorab (unter bestimmten Bedingungen aus der Ferne oder physisch) vom digitalen Zertifizierungsdienstanbieter oder von der Zertifizierungsstelle überprüft;
  • Signaturschlüssel, ein qualifiziertes Gerät, das zur Erstellung elektronischer Signaturen verwendet wird. Der physische Token (Smartcard, USB-Stick, etc.) wird nur an natürliche Personen ausgegeben. Das Unternehmen kann nur durch einen ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter unterzeichnen.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist nur diese Art der Unterschrift das Analogon zur handschriftlichen Unterschrift. Teurer und umständlicher in der Umsetzung, ist die qualifizierte Signatur in der Regel Akten vorbehalten, für die eine Authentifizierung unabdingbar ist, z.B. im Rahmen des öffentlichen Auftragswesens (von der Ausschreibung bis zur Rechnung) oder bei der Erstellung von notariellen Urkunden (Gerichtsvollzieher, Notare, etc.).
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